Liebe Spenderin, lieber Spender der Leukämiehilfe Steiermark!

Ab 2017 gelten betreffend der Spendenabsetzbarkeit neue Vorschriften. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Für Ihre bis 31.12.2016 getätigten Spenden verändert sich nichts.

Ab dem Veranlagungsjahr 2017 ist ein automatischer Datenaustausch zwischen der Spendenorganisation und dem Finanzamt vorgesehen. Es geben nicht mehr die SpenderInnen, sondern wir (wie auch jede andere Spendenorganisation) ihre Spendensummen des vergangenen Jahres verpflichtend und verschlüsselt an die Finanzbehörde weiter. Die Spenden werden dann automatisch in Ihre Arbeitnehmerveranlagung übernommen.

Bei allen Spendeneinzahlungen, die Sie als Sonderausgabe steuerlich geltend machen möchten, geben Sie bitte daher im Feld „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Zunamen (wichtig: wie Ihr Name in Ihrem Meldezettel geschrieben ist) an.

Wir empfehlen bei Zahlungsaufträgen folgende Schreibweise in den ersten zwei Zeilen des Verwendungszwecks:
Zeile 1: Geburtsdatum (TTMMJJ, z.B. 110374)
Zeile 2: Vorname Zuname

Etwaige weitere Texte im Verwendungszweck fügen Sie bitte ab Zeile 3 an.

Bitte denken Sie auch bei Daueraufträgen zu Gunsten von Spendenorganisationen an diese Angaben. Sollten bereits solche Daueraufträge bestehen, bitte den Verwendungszweck entsprechend abändern.

Wenn Sie anonym spenden möchten bzw. keine Datenübertragung ans Finanzamt wünschen, reicht es, wenn Sie Ihr Geburtsdatum nicht anführen.
Damit entfällt aber auch die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende.

Weiters finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an das Finanzamt auf der Webseite des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden

Vielen DANK, dass Sie Gutes tun!

Freundliche Grüße

Ihre Leukämiehilfe Steiermark